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2002
Sonstige
OLG
OLG Celle
OLG Celle - Urteil vom 20.06.2002
14 U 241/01
Normen:
StVG
§
7
§
17
;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 29.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen
18 O 1096/00
Kfz-Recht und Verkehr; Anscheinsbeweis beim Verkehrsunfall
OLG Celle,
Urteil
vom 20.06.2002
- Aktenzeichen 14 U 241/01
DRsp Nr. 2002/18282
Kfz-Recht und Verkehr; Anscheinsbeweis beim Verkehrsunfall
»Zum Anscheinsbeweis beim Kettenauffahrunfall (hier offengelassen).«
Normenkette:
StVG
§
7
§
17
;
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet.
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