I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr 1981 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit als Verwaltungsdirektor bei einer Vermögensverwaltung. Seine Hauptaufgabe bestand in der Überwachung und Geschäftsführung der X gehörenden Betriebe.
Im Streitjahr erwuchsen dem Kläger Aufwendungen im Zusammenhang einer Vielzahl von im Bundesgebiet ansässigen Vereinen, die werden in § 2 der Satzung wie folgt umschrieben:
und Handelskammern, den örtlichen Arbeitgeberverbänden und deren Spitzenorganisation insbesondere
a) einen regelmäßigen überörtlichen Erfahrungs- und Gedankenaustausch fördern,
b) Anregungen für die Behandlung gesamtwirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Gegenwarts- und Zukunftsfragen vermitteln,
c) Möglichkeiten für eine außerbetriebliche Weiterbildung von Führungs- und Führungsnachwuchskräften aufzeigen,
d) die Mitarbeit in Kammern und Verbänden fördern,
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