Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm
OLG Hamm, Urteil vom 26.09.2000 - Aktenzeichen 27 U 93/00
DRsp Nr. 2001/190
Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm
»Der Umstand, dass ein erwachsener Radfahrer keinen Schutzhelm getragen und womöglich deshalb bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen erlitten hat, begründet keinen Mitverschuldensvorwurf, weil eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme (noch) nicht festzustellen ist.«