Keine Haftung des Straßenbahnunternehmens wegen eines Unfalls beim automatischen Türschließen
LG Köln, Urteil vom 27.06.2002 - Aktenzeichen 20 O 95/02
DRsp Nr. 2004/1730
Keine Haftung des Straßenbahnunternehmens wegen eines Unfalls beim automatischen Türschließen
Begrenzte Anforderungen an die Sicherungsvorkehrungen für das automatische Schließen der Türen einer Straßenbahn zum Schutz der Fahrgäste - auch älterer Menschen - vor Unfällen.