Keine Erstattung von Zinsen und Finanzierungskosten nach Wandlung eines finanzierten Kfz-Kaufs
LG Dortmund, Urteil vom 03.01.2000 - Aktenzeichen 21 S 132/00
DRsp Nr. 2004/1589
Keine Erstattung von Zinsen und Finanzierungskosten nach Wandlung eines finanzierten Kfz-Kaufs
Die Regelung des § 9 Abs. 3VerbrKrG bietet keine Grundlage für einen Anspruch auf Erstattung oder Freistellung von Finanzierungskosten und Zinsen nach Wandlung eines verbundenen Kauf- und Kreditgeschäfts.