I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.09.2020 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung in einem Kleinbetrieb im Sinne von §
Die Klägerin war bei der Beklagten, die regelmäßig nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, seit dem 15.03.2019 zuletzt als Hörakustikmeisterin bei einer monatlichen Bruttovergütung von 3.500,00 EUR aufgrund des Arbeitsvertrages vom 30.01.2019 (vgl. die Kopie des Vertrages Bl. 14 ff d. A.) beschäftigt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|