Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1332 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen für eine Krankenbehandlung in Ungarn.
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