Auf die Berufung und die im Rahmen der Berufung durch die Hilfsanträge erfolgte Klageerweiterung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.10.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für das Jahr 2018 einen Schadensersatz in Höhe von 8.000,00 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 01.04.2019.
2. 3. II. III. IV.
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