Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt; es hat ihm darüber hinaus die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von einem Jahr und sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Revision des Angeklagten ist, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet, unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. Sie führt mit der Sachrüge aber zur Aufhebung des Maßregelausspruchs.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|