Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. September 2018 im
a)im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Zusatz "die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an" entfällt und
b)im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass das verhängte Fahrverbot entfällt.
2.Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
3.Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels, jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um ein Drittel ermäßigt. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen zu zwei Dritteln ihm selbst und zu einem Drittel der Staatskasse zur Last.
I.
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