Die sofortigen Beschwerden der Nebenklägerinnen und der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg vom 26. April 2021,
durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten AA, DD und Prof. Dr. EE wegen der Taten 4. bis 63. der Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg aus September 2019 (Geschäftsnummer:
werden als unbegründet verworfen.
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