I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer für einen Pkw Cobra-Cravetti im Jahre 1998 genommenen Teilkaskoversicherung wegen einer behaupteten Unterschlagung des Pkw durch den Zeugen T - hilfsweise wegen eines Diebstahls durch Unbekannte - in Anspruch. Die vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt 300,00 DM; die maximale Entschädigungsleistung 79.200,00 DM (40.494,32 EUR). Dem Versicherungsvertrag liegen die "Besonderen Vereinbarungen für Oldtimerfahrzeuge" und die
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