Auf die Berufung der Beklagten zu 2) vom 02.12.2016 wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 27.10.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 5.203,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 13.02.2015 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 587,50 € zu bezahlen.
II.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
III. 2. 3. 4.
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