Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 05.07.2019 wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hagen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Hagen hat den Betroffenen mit Urteil vom 05.07.2019 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 350,00 Euro verurteilt, ihm die Zahlung der Geldbuße in Raten zu je 250 € bewilligt und gegen ihn - unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub gem. § 25 Abs. 2a StVG - ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Gegen dieses in Anwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers verkündete Urteil hat der Betroffene mit am 10.07.2019 bei dem Amtsgericht Hagen eingegangenem Telefaxschreiben vom selben Tag "Beschwerde" eingelegt.
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