Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
BGH, Urteil vom 30.09.1980 - Aktenzeichen VI ZR 36/79
DRsp Nr. 1994/5116
Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
Der Schutzzweck der Vorschriften über die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schwarzfahrer (§ 14 Abs. 2StVO; § 38 aStVZO) umfaßt auch Schäden aus einem Unfall, den der Schwarzfahrer bei dem Versuch, sich der Festnahme durch die Polizei zu entziehen, mit dem gestohlenen Fahrzeug herbeiführt.