Immissionsrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
VGH Bayern, Beschluss vom 03.08.2015 - Aktenzeichen 11 ZB 15.1114
DRsp Nr. 2015/15225
Immissionsrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
1. Ein öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch kann nach den § 1004 Abs. 1 analog, § 906 Abs. 1BGB bestehen. Er führt zu Abwehrrechten gegen Immissionen, die von schlicht- hoheitlichem Handeln und öffentlichen Einrichtungen ausgehen und kann im Wege einer allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden.2. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ist nach § 1004 Abs. 2BGB ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich aus öffentlichem Recht eine Duldungspflicht ergibt oder eine behördliche Genehmigung vorliegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.