1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. März 2016 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.476,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Mai 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Den Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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