Auf die Berufung des Klägers vom 17.12.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 20.11.2020 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.467,16 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.08.2018 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 990,08 € zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3. II. III. IV. V.
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