I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.06.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts H. unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 46.280,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 45.000,00 Euro seit dem 16.06.2011 sowie aus 1.280,25 Euro seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 105,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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