Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Juli 2014 verkündete Anerkenntnisteil- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Juni 2013 (Beklagten zu 1. und 2.) bzw. 15. Juni 2013 (Beklagte zu 3.) zu zahlen.
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