Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 3.11.2016 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.650,50 € nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 16.5.2014 zu bezahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
4. 5. 6.
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