Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Januar 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das landgerichtliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.438,20 € festgesetzt.
I.
Der Kläger verfolgt einen Entschädigungsanspruch aus einer Teilkaskoversicherung wegen eines Schadensfalls seines Fahrzeugs Mercedes-Benz CLK 320, amtliches Kennzeichen ....
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