Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 10.06.2016 (Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 11.466,47 Euro sowie weitere 1.474,89 Euro jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.07.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten der Berufung haben die Beklagten zu 77% und die Klägerin zu 23% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert der Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 14.841,47 Euro.
I.
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