Auf die Anschlussberufung der Klägerin vom 03.12.2014 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 31.10.2014 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum von Januar 2012 bis einschließlich Dezember 2027 jeweils für drei Monate im Voraus eine Rente von 803,01 € zu bezahlen.
2.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
5. 6.
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