Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 30.05.2012 in Ziff. 1., 3., 5., 6. und 8. wie folgt abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 6.305,32 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 576,40 € seit 01.07.2012, aus weiteren 1.277,19 € seit 01.10.2012, aus weiteren 1.413,06 € seit 01.01.2013, aus weiteren 1.413,06 € seit 01.04.2013, aus weiteren 942,04 € seit 01.07.2013 und aus weiteren 683,57 € seit 01.09.2013 zu bezahlen.
3. 5. 6. II. III. IV. IV.
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