Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 30.03.2017, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Aschaffenburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.679,26 € festgesetzt.
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