Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 12.08.2020 -
Das Versäumnisurteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 05.02.2020 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.363,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2018 zu zahlen.
Die Beklagten werden überdies als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 64 %, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers in der ersten Instanz veranlassten Kosten; diese trägt der Kläger selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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