Die Vorlage ist unzulässig.
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Vorschrift des § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.
A.
I.
1. Die Vorschrift des § 193 VVG, dessen Absatz 6 Satz 2 das Amtsgericht Wiesbaden für verfassungswidrig hält, hat in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23. Dezember 2016 (BGBl I S.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|