Der Kläger macht als Alleinerbe des bei einem Lkw-Brand umgekommenen Versicherungsnehmers Richard P Ansprüche aus der für diesen Lkw bei der Beklagten bestehenden Kaskoversicherung geltend. Das Fahrzeug war bei der Fa. A Treuhand GmbH & Leasing KG, geleast. Die Ansprüche sind an die Leasinggesellschaft abgetreten, die den Kläger - was in der Berufungsinstanz unstreitig geworden ist - zur gerichtlichen Geltendmachung ermächtigt hat.
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