Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.08.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.226,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2019 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 43 % und die Beklagte 57 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.
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