Auf den Antrag des Betroffenen auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 28. August 2018 aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. Juni 2018 wird verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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