Verwaltungsgericht ...
(Anschrift)
In Sachen ...
- Kläger -
vertreten durch den Unterfertigten
gegen
Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde
diese(r) vertreten durch die Fahrerlaubnisbehörde
diese vertreten durch den Amtsleiter ...
- Beklagte(r) -
wegen: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
erheben wir namens und im Auftrag des Klägers
Anfechtungsklage
mit den
Anträgen:
I. Der Bescheid vom 10.10.2021 wird
aufgehoben.
II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Weiter wird
beantragt,
die aufschiebende Wirkung der Hauptsacheklage wiederherzustellen.
Begründung:
I.
Am 26.04.2021 führte der Kläger ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Straßenverkehr, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamine) stand. Mit dem streitgegenständlichen Bescheid untersagte ihm die Fahrerlaubnisbehörde daraufhin das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen im Straßenverkehr.
II.
Die Klage ist zulässig und begründet.
Der streitgegenständliche
Bescheid kann sich nicht auf eine ausreichende Rechtsgrundlage stützen. § 3 FeV
beruht nicht auf einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage, die dem
Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt. Nach Ansicht des BVerwG
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