Die Klägerin, die Kiestransporte mit Schubverbänden in der Binnenschiffahrt betreibt, nimmt die Beklagte, eine Schiffswerft in S., auf Ersatz von Schäden aus einem Unfallereignis am 1. Dezember 1983 in der Mainschleuse Griesheim in Anspruch.
Die Beklagte lieferte der Klägerin im August 1983 den Schubleichter "W. 22" mit der Größe von 2317 t, 76,5 m Länge und 11,4 m Breite einschließlich Deckausrüstung aus. Das Schiff war mit vier "Spannvorrichtungen für Seilverbindungen von Schubverbänden" der Firma H. ausgerüstet, für die die Beklagte eine Zugkraft von mindestens 10 t und eine Haltekraft von mindestens 40 t garantierte. Aufgrund einer Beanstandung wechselte ein Mitarbeiter der Beklagten am 12. September 1983 in D. die ursprünglich montierten Kupplungsdrähte gegen andere von 30 m Länge aus.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|