Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und der Berufung der Klägerin - das am 29. September 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 810,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Februar 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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