Haftungsverteilung bei Zusammenprall mehrerer im Pulk fahrender Motorradfahrer
OLG Hamm, vom 21.08.2000 - Aktenzeichen 6 U 27/00
DRsp Nr. 2008/13592
Haftungsverteilung bei Zusammenprall mehrerer im Pulk fahrender Motorradfahrer
Kommt es zu einem Zusammenprall mehrerer im Pulk fahrender Motorradfahrer, weil der Vorausfahrende zu schnell in eine Kurve fährt und durch die Notbremsung den Sturz eines nachfolgenden Fahrers verursacht, so ist der Verursachungsanteil des Vorausfahrenden mit 60 % anzusetzen.