Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.1986 - Aktenzeichen 6 U 3600/85
DRsp Nr. 1994/12992
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
Kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, so besteht volle Haftung des Wartepflichtigen, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei normalen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 % überschreitet (hier: Stadtverkehr, erlaubt 50 km/h, gefahren 65 km/h).