Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
OLG Celle, Urteil vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 5 U 30/93
DRsp Nr. 1995/9688
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
Biegt ein Fahrzeug nach links ab und kommt es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, wenn Letzteres den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts betätigt hatte und das links abbiegende Fahrzeug darauf vertraute, es werde auch tatsächlich abbiegen.