Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines LKW-Fahrers
LG Heilbronn, vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 2 O 2404/01
DRsp Nr. 2008/13681
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines LKW-Fahrers
Kommt es auf einer Vorfahrtstraße zum Zusammenstoß eines LKW mit einem bevorrechtigten PKW, so muss das bevorrechtigte Fahrzeug sich trotz klarer Vorfahrtverletzung des LKW einen Mitverschuldensanteil von 25% anrechnen lassen, wenn es zu schnell gefahren ist.