Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gegen das am 12.3.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az.
Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses gegeben.
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