Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 24. September 2013 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.691,70 €. Schadenersatz nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 26.1.2012 sowie weitere 500,- € Schmerzensgeld und außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 212,21 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
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