Haftungsverteilung bei Nichtbeachtung der Vorfahrt durch einen LKW-Fahrer bei dichtem Nebel
OLG Hamm, Urteil vom 23.09.1992 - Aktenzeichen 32 U 297/91
DRsp Nr. 2006/6494
Haftungsverteilung bei Nichtbeachtung der Vorfahrt durch einen LKW-Fahrer bei dichtem Nebel
»1. Ein Lkw-Fahrer, der aus einer untergeordneten Straße kommt und nach rechts auf die Vorfahrtstraße einbiegen will, muß bei dichtem Nebel mit unangepaßter Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Verkehrs rechnen. Er muß gegebenenfalls davon Abstand nehmen, an dieser Stelle auf die Vorfahrtstraße aufzufahren.2. Haftungsverteilung 75 : 25 zum Nachteil des Lkw.«