Die Berufungen der Parteien gegen das am 11.09.2014 verkündete Teilgrund- und Teilendurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
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