Auf die Berufung des Klägers vom 09.10.2013 wird das Endurteil des LG München I vom 02.09.2013 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger einen Betrag von 2.791,17 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.05.2012 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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