Auf die Berufung der Beklagten vom 02.08.2017 wird das Teilanerkenntnis- und Endurteil des LG München II vom 06.07.2017 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 137,67 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.12.2015 zahlen.
II. III. IV. 2. 3. 4.
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