Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1991 - Aktenzeichen 17 S 135/91
DRsp Nr. 1995/3911
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz
1. Bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz gilt das Haftungssystem des StVG, auch wenn es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.2. Die StVO gilt auf Privatgelände nur, wenn sie durch eine Benutzungsordnung eingeführt ist. Ist dies der Fall, so sind die Vorfahrtregeln anzuwenden, wenn sich Fahrspuren kreuzen oder ineinander münden.3. Kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge unter Vorfahrtverletzung, so trägt das wartepflichtige Fahrzeug die alleinige Haftung.