OLG Hamm SP 1994, 270: Bei Kollision zwischen einem die Kreuzung nicht zügig räumenden Linksabbieger und einem bei Grün in die Kreuzung Einfahrenden bewertete der Senat die Verschuldensbeiträge und Betriebsgefahren gleich hoch.
LG Dortmund SP 1993, 1: Alleinige Haftung des mit fliegendem Start bei rot-gelber Lichtzeichenanlage in die Kreuzung Einfahrenden gegenüber dem als letztes Fahrzeug zu einem Zeitpunkt Einfahrenden, als die Ampel max. 1 Sekunde Gelb zeigte.
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