Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür
OLG Nürnberg, vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 8 U 682/00
DRsp Nr. 2008/13620
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür
Fährt ein Fahrzeug in einem seitlichen Abstand von nur 10 cm an am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen vorbei und kommt es zu einer Kollision mit einer sich öffnenden Tür, so trägt das vorbeifahrende Fahrzeug die alleinige Haftung.