Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in einer engen Kurve entgegenkommenden Fahrzeug
BGH, Urteil vom 20.09.1966 - Aktenzeichen VI ZR 16/65
DRsp Nr. 2008/15107
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in einer engen Kurve entgegenkommenden Fahrzeug
Gerät ein Fahrzeug in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn und kommt es dort zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so trägt es auch dann die volle Haftung, wenn Letzteres nicht die äußerst rechte Fahrbahnseite eingehalten hat.