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2007
Sonstige
Sonstige
AG
AG Emden
AG Emden - Urteil vom 15.11.2007
5 C 303/07
Normen:
StVG
§
7
Abs.
1
;
StVG
§
17
Abs.
2
;
StVO
§
12
Abs.
1
Nr.
6a
;
StVO
§
12
Abs.
3
Nr.
8e
;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 103
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im absoluten Halteverbot geparkten Fahrzeug
AG Emden,
Urteil
vom 15.11.2007
- Aktenzeichen 5 C 303/07
DRsp Nr. 2009/22519
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im absoluten Halteverbot geparkten Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision mit einem im absoluten Halteverbot geparkten Fahrzeug, so trifft dieses eine 25%ige Mithaftung.
Normenkette:
StVG
§
7
Abs.
1
;
StVG
§
17
Abs.
2
;
StVO
§
12
Abs.
1
Nr.
6a
;
StVO
§
12
Abs.
3
Nr.
8e
;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2008, 103
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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