Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Gabelstapler auf dem Betriebsgelände eines Baumarkts
OLG Köln, Urteil vom 06.08.1986 - Aktenzeichen 13 U 55/86
DRsp Nr. 1994/12375
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Gabelstapler auf dem Betriebsgelände eines Baumarkts
Kommt es zu einer Kollision eines LKW mit einem Gabelstapler auf dem Gelände eines Baumarkts, so überwiegt die Betriebsgefahr des Gabelstaplers so weit, dass der Halter, d.h. der Inhaber des Baumarkts, für Schäden allein haftet.